Der Traktorenführerschein umfasst die Klassen T und L.

 

T

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h; selbstfahrende land- oder forstwirtschaftliche Maschinen bis 40 km/h Geschwindigkeit, auch mit Anhänger.

Erforderliches Mindestalter: 16 Jahre. Bis 18 Jahre nur Traktoren bis 40 km/h.

Andere in der T-Klasse enthaltene Klasse(n) ist/sind: L

 

L

Traktoren in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h).

Gabelstapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Maschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Erforderliches Mindestalter: 16 Jahre

Weitere in der L-Klasse enthaltene Klassen sind: Keine