Die im LKW-Führerschein enthaltenen Klassen sind: C1, C1E, C und CE.

C1

Kleinlastkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t (3500 kg), jedoch nicht mehr als 7,5 t (7500 kg) Gesamtgewicht, außerdem Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht.

Um diese Lizenz zu erhalten, ist der vorherige Besitz einer Klasse-B-Lizenz erforderlich.

Voraussetzung für diese Lizenz sind neben einem allgemeinen Sehtest auch ein umfassender Gesundheitstest und eine Untersuchung durch einen Augenarzt.

Gültigkeit: Da der Inhaber des Führerscheins der Klasse C1 das 50. Lebensjahr vollendet, muss der Führerschein alle 5 Jahre erneuert werden. Voraussetzung für die Verlängerung ist die Vorlage eines positiven Allgemeingesundheitstests und eines Sehtests.

Erforderliches Mindestalter: 18 Jahre

Weitere in der C1-Klasse enthaltene Klassen sind: Keine

C1E

Zur Klasse C1E gehören Kleinlastkraftwagen mit Anhänger; sie ist eine Kombination aus dem Führerschein der Klasse C1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12.000 kg.

In dieser Klasse sind Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 t (3500 kg) und bis zu 7,5 t (7500 kg) sowie ein Anhänger mit einem Gewicht über 750 kg zugelassen. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden Massen darf 12 Tonnen (12000 kg) nicht überschreiten.

Für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis ist der vorherige Besitz des Führerscheins der Klasse C1 erforderlich.

Erforderliches Mindestalter: 18 Jahre

Weitere in der Klasse C1E enthaltene Klassen sind: BE und D1E, sofern der Inhaber berechtigt ist, Fahrzeuge der Klasse D1 zu führen

C

Großlastkraftwagen, mit einem Gewicht von mehr als 3500 kg (keine Beschränkung nach oben) und konstruiert für die Beförderung von nicht mehr als neun Personen, einschließlich Fahrer, auch mit Anhänger bis 750 kg.

Voraussetzung für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis sind der Besitz eines Führerscheins der Klasse B, ein allgemeiner Gesundheitstest und eine Untersuchung durch einen Augenarzt.

Gültigkeit: Diese Lizenz wird für 5 Jahre ausgestellt und dann alle 5 Jahre erneuert. Voraussetzung für eine Verlängerung ist außerdem die Vorlage eines positiven Allgemeingesundheitstests und eines Sehtests.

Erforderliches Mindestalter: 18 Jahre

Andere in der C-Klasse enthaltene Klasse(n): C1

CE

Ein großer LKW mit Anhänger/Anhängern: Eine Kombination bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Voraussetzung für den Erwerb dieser Fahrerlaubnis sind der Besitz eines Führerscheins der Klasse C, ein allgemeiner Gesundheitstest und eine Untersuchung durch einen Augenarzt.

Gültigkeit: Diese Lizenz wird für 5 Jahre ausgestellt und dann alle 5 Jahre erneuert. Voraussetzung für eine Verlängerung ist außerdem die Vorlage eines positiven Allgemeingesundheitstests und eines Sehtests.

Erforderliches Mindestalter: 18 Jahre mit der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder 21 Jahre ohne zusätzliche Berufskraftfahrerqualifikation.

Weitere in der CE-Klasse enthaltene Klassen sind: BE, C1E & T und D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Kategorie D1 berechtigt ist, und DE, wo er zum Führen von Fahrzeugen der Kategorie D berechtigt ist.