Der Traktorenführerschein umfasst die Klassen T und L.
T
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h; selbstfahrende land- oder forstwirtschaftliche Maschinen bis 40 km/h Geschwindigkeit, auch mit Anhänger.
Erforderliches Mindestalter: 16 Jahre. Bis 18 Jahre nur Traktoren bis 40 km/h.
Andere in der T-Klasse enthaltene Klasse(n) ist/sind: L
L
Traktoren in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h).
Gabelstapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Maschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Erforderliches Mindestalter: 16 Jahre
Weitere in der L-Klasse enthaltene Klassen sind: Keine