Der Führerschein für Mopeds und Motorräder umfasst die Klassen AM, A1, A2 und A.

      AM

Mopeds (einschließlich Beiwagen) mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Entweder mit einem Elektro- oder Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ bzw. einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW bei Elektromotoren.

Motorräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h oder mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren von nicht mehr als 50 ccm.

Dreirädrige Mopeds und Quad-Motorräder, jeweils mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bzw. mit einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle eines Elektromotors .

Das Leergewicht darf 350 kg nicht überschreiten, bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien.

Das Mindestalter für den AM-Kurs beträgt: 16 Jahre

Weitere in der AM-Klasse enthaltene Klassen sind: Keine

 

A1

Leichte Motorräder (einschließlich Beiwagen) und Quad-Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht überschreitet.

Dreiräder mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.

Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse A1 beträgt: 16 Jahre

Weitere im A1-Kurs enthaltene Kurse sind: AM

 

A2

Motorräder (einschließlich Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, wobei das Leistungsgewicht 0,2 kW/kg nicht überschreitet.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist lediglich eine praktische Prüfung erforderlich (dies gilt auch für „Altbesitzer“ mit einem Führerschein der Klasse 3 oder 4, der vor dem 1. April 1980 erworben wurde).

Lizenzen der Klasse A, die auf solche beschränkt sind, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbegrenzt).

Das Mindestalter für die A2-Klasse beträgt: 18 Jahre

Weitere in der A2-Klasse enthaltene Kurse sind: AM und A1

 

A

Motorräder (einschließlich Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³.

Wer seit mindestens zwei Jahren einen A2-Führerschein besitzt, kann nach einer praktischen Prüfung einen Führerschein der Klasse A erwerben. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen nur Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden.

Das erforderliche Mindestalter für die Klasse A2 beträgt: 24 Jahre für den Direkteinstieg oder 20 Jahre mit mindestens 2 Jahren früherem Besitz eines Führerscheins der Klasse A2.

Das Mindestalter für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A2 beträgt 21 Jahre.

Weitere in der A-Klasse enthaltene Klassen sind: A2, A1, AM.