Der Pkw-Führerschein umfasst die Klassen B und BF 17, B 96 und BE.

 

B / BF 17

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t (3500 kg) Gesamtgewicht und maximal 9 Sitzplätze, inklusive Fahrer.

Ein Inhaber eines Führerscheins der Klasse B darf mit seinem Auto folgende Anhänger ziehen:

- Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht,

- Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, sofern das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet.

Erforderliches Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“ (BF 17)).

Weitere in der B-Klasse enthaltene Klassen: AM, L

 

B 96

Kombination aus Auto und Anhänger. Diesen speziellen Anhängerschein benötigen Sie, wenn Sie einen Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg hinter einem Pkw der Klasse B ziehen möchten und die Gesamtmasse von Anhänger und Pkw mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt.

Um diese Lizenz zu erhalten, ist der vorherige Besitz einer Klasse-B-Lizenz erforderlich.

Erforderliches Mindestalter: 18 Jahre

Weitere in der B-Klasse enthaltene Klassen: AM, L

 

BE

Kombination aus Pkw und Anhänger, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger oder Sattelauflieger, sofern die zulässige Höchstmasse des Anhängers oder Sattelaufliegers 3500 kg nicht überschreitet.

Um diese Lizenz zu erhalten, ist der vorherige Besitz einer Klasse-B-Lizenz erforderlich.

Erforderliches Mindestalter: 18 Jahre

Weitere in der BE-Klasse enthaltene Klassen: AM, L